Eine Risikolebensversicherung sichert stets den Todesfall eines Angehörigen und bietet den Nachkommen einen finanziellen Schutz.
Die Risikolebensversicherung ist deshalb für alle sinnvoll, welche den Partner, die Kinder und auch weitere Angehörige finanziell schützen möchten. Tritt der Todesfall ein, wird eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt, welche die Verwandten absichert. Mit dieser Todesfallsumme kann zum Beispiel die Beerdigung bezahlt oder andere Kosten gedeckt werden. Auch die Ausbildung von Kindern kann hiermit bezahlt werden.
Mit der Risikolebensversicherung können zudem auch gezielt bestehende Kredite abgesichert werden. Jene Form der Absicherung bewahrt Familienmitglieder davor, im Todes- bzw. Ernstfall das Eigenheim zu verlieren – wenn beispielsweise noch ein Kredit für die Immobilie abbezahlt werden muss, die Raten aber nicht mehr gezahlt werden können. Auch für beteiligte Geschäftspartner kann diese Art der Absicherung zweckmäßig sein.
Der Vergleich der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung wird eine feste Auszahlungssumme vereinbart, welche im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Verwandten bzw. die Begünstigten ausgezahlt wird. Wie hoch dann die Auszahlungssumme ist, hängt von den persönlichen Umständen des Versicherten sowie auch der begünstigten Angehörigen ab. Mehrere Aspekte spielen zudem bei der Bestimmung der Todesfallsumme eine wichtige Rolle. Hierzu gehören die laufenden Kosten der Familie oder des Begünstigten, die laufenden Kreditzahlungen und die Kosten für Ausbildung und den Unterhalt der Kinder. Grundsätzlich sollte die Summe so gewählt sein, dass die Angehörigen nach dem Tod in den ersten Jahren des hauptsächlichen Verdieners die entstandene Einkommenslücke schließen können. Als Regel wird hier circa das Drei- bis Fünffache des Jahresgehaltes des Versicherungsnehmers empfohlen. Dies ist jedoch nur ein Richtwert. Es wird immer empfohlen, die Versicherungssumme persönlich festzulegen. Auf diese Weise kann sichergestellt sein, dass der ausbezahlte Betrag die entstandene Versorgungslücke im Falle des Todes gänzlich schließt.
Genauso wie die Versicherungssumme hängt auch die Laufzeit des Vertrages von den persönlichen Umständen ab. Da mit jedem Lebensjahr des Versicherungsnehmers das Todesfallrisiko absteigt, fallen entsprechend die zu zahlenden Beiträge höher aus, wenn der Vertrag länger läuft. Trotzdem ist eine hinreichend lange Laufzeit von großer Bedeutung – denn wenn der Vertrag ausläuft, denn verfällt auch der Bedarf auf den Schutz im Todesfall.
Vor allem für Familien mit Kindern soll hier die Laufzeit einer Risikolebensversicherung vorher gut überlegt sein. Hier wird zumeist eine Laufzeit bis zum Ausbildungsende oder des Studiums empfohlen. Dach sind die Nachkommen zumeist selbst in der Lage, finanziell auf ihren eigenen Beinen zu stehen. Normalerweise ist dies mit 25 Jahren hier der Fall.
Sonst verhält es sich dagegen bei einer Risikolebensversicherung mit einer sinkenden Versicherungssumme. Sie werden oftmals abgeschlossen, um einen bestehenden Kredit abzusichern. So orientiert sich die Versicherung dabei an dem abzusichernden Kredit: Die Summe im Todesfall sollte dann wenigstens genauso so hoch sein wie das noch zu zahlende Darlehen. Außerdem sollte die Versicherung auch so lange gehen, bis der Kredit abgezahlt ist. Auf diese Weise bewahren Versicherungsnehmer die Angehörigen oder auch die Geschäftspartner davor, auf den bestehenden Verpflichtungen sitzen zu bleiben.
Die Risikolebensversicherung bei der Verti
Eine Verti Versicherung Bewertung ist im Internet schnell zu finden. Mit einer Risikolebensversicherung des Unternehmens (Risiko LV) sichern Versicherungsnehmer die liebsten Menschen gut ab. Sind Versicherungsnehmer zum Beispiel verheiratet und haben auch Kinder, dann lohnt sich eine Risikolebensversicherung in jeden Fall. Diese bewahrt bei der Verti die Familie bei einem plötzlichen Todesfall vor einer existenziellen und finanziellen Not. Der Schutz muss sich allerdings nicht nur auf die eigene Familie begrenzen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, familienfremde andere Personen mit der Summe zu begünstigen. An wen die Summe im Leistungsfall ausbezahlt wird, (Bezugsberechtigte oder Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag) legen die Versicherungsnehmer dann ebenfalls fest, wenn diese eine Risikolebensversicherung abschließen.